Wurden und werden Grundrechte durch die unverhältnismäßigen Maßnahmen der Bundesregierung verletzt?
Das kann man genauso sagen!
Der Verfassungsgerichtshof hat fast alle Maßnahmen dieser Bundesregierung im Kontext der Coronasituation in Österreich als verfassungswidrig qualifiziert. Das bedeutet, das sowohl die Maskenpflicht, die Datenerhebungspflicht für Gastronomen, die Quadratmeter-Vorschriften für Händler und Vieles mehr - schlicht GESETZESWIDRIG WAREN!
Aber das ist doch schon vorbei!
Ja - das stimmt - UND durch die GESETZESWIDRIGKEIT ergibt sich über die AMTSHAFTUNG ein Schadenersatzanspruch für Händler, Gastronomen, Taxi Unternehmer etc. - die Anwälte für Aufklärung /Rechtsanwälte für Grundrechte helfen Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Fordern Sie Schadenersatz! Fordern Sie Ihr Recht! Es zahlt sich aus.
Dr. Dr. med. Fiala, Dr. Hans Zeger (Arge Daten) und RA Dr. Michael Brunner und Prof. Schubert aus Innsbruck begutachten die aktuellen Verordnungen: https://youtu.be/yT7_Qo4o1Ew
Ihr VfcG