Dieser Tage werden wir mit den nunmehr veröffentlichten, weil freigeklagten, RKIProtokollen konfrontiert. Es handelt sich dabei um Ergebnisprotokolle von Sitzungen innerhalb des RKI (Robert Koch – Institut), einer deutschen Gesundheitsbehörde, vorgelagert und weisungsgebunden gegenüber dem deutschen Bundesgesundheitsministerium, zum Thema Corona und allen damit verbunden Aspekten.
Man kann es kurz machen und bereits eingangs feststellen, daß alles das, was von den sogenannten Schwurblern so verbreitet und vertreten wurde, auch tatsächlich zutrifft. Es geht hier nicht darum, diese Protokolle detailreich zu erklären oder darzulegen. Es geht darum, sie in ihren wesentlichen Aussagen der Allgemeinheit näher zu bringen und sie auf den jeweiligen Leser wirken zu lassen. Der Grund ist der, daß man auf den ersten Blick beim Durchlesen sieht, daß die Gesellschaft, die gesamte Öffentlichkeit, schlichtweg systematisch belogen und in der Folge dann massiv geschädigt wurde. Es wurden aus einem reinen politischen Kalkül heraus die Menschen geschädigt, wirtschaftlich ruiniert, körperlich verletzt und schlußendlich umgebracht, vergiftet durch eine Genspritze. Dies alles nahm man sehenden Auges in Kauf.
Bemerkenswert dabei ist, daß der Staat und hier insbesondere die Strafverfolgungsbehörden noch immer nicht bereit sind, irgendwelche Verfolgungshandlungen gegenüber den Verantwortlichen zu setzen, dies obwohl die Sachverhalte an sich klar sind. Die Tatsache, daß hier klare Beweismittel für ein staatlich organisiertes Verbrechen vorliegen, spielt dabei offenbar eine entscheidende Rolle. Der Grund liegt evidenter Weise darin, daß hier die eigentlichen Verbrecher - hier reden wir von den obersten Organen der Republik, über Recht und Unrecht entscheiden. Aus den Protokollen ist in diesem Zusammenhang eindeutig ersichtlich, daß das gesamte Vorgehen im Rahmen der Corona-Agenda von der obersten politischen Führung in Deutschland bestimmt, ja sogar angeordnet wurde. In Österreich war es somit nicht anders. Aufgrund des Gleichklangs der Staaten in der Vorgehensweise im Rahmen dieses Verbrechens ist das auch nicht anders vorstellbar. Weltweit betrachtet ergeben sich ebenfalls Parallelen. Ermittlungsschritte in dieser Richtung finden seitens der Behörden und Staatsanwaltschaften insgesamt daher nicht statt. Offensichtlich lassen die politischen Vorgaben das nicht zu. Daß dies ein Zustand ist, der geändert werden muss, liegt auf der Hand.
Klar ist, daß man offenbar bis zuletzt versucht, alles zu unternehmen, um das wahre Ausmaß des geradezu unglaublichen, staatlich organisierten Verbrechens zu verschleiern. Erst im zweiten Anlauf war es daher möglich, weitgehend ungeschwärzte Protokolle zur erhalten, um die gesamte Dimension der Corona Agenda nachvollziehen zu können. Völlig ungeschwärzte Protokolle gibt es bis heute nicht. Auch sind nur jene Protokolle bis Ende April 2021 verfügbar. Die Protokolle aus der Zeit danach fehlen nach wie vor. Dabei handelt es sich aber um den Zeitraum, in dem mRNA-Spritzmittel verabreicht worden sind. Die politische und vor allem strafrechtliche Brisanz liegt auf der Hand.
Die gesamten geschwärzten RKI-Protokolle bis April 2021 – die anderen sind, wie gesagt, ohnehin noch ausständig - sind unter dem Link: https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.3u#$/ abrufbar. Im Einzelnen werden folgende Passagen hervorgehoben, wobei nicht in Anspruch genommen wird, daß hier eine vollständige Auswertung der Protokolle wiedergegeben wird, da es sich hier um rund 2500 Seiten an zu sichtendem Material handelt. Bereits aus dieser, eher kleinen Zusammenstellung ergibt sich aber eindeutig das kriminelle Vorgehen: siehe Blogeintrag: RKI Protokolle (Auszug) plus Kommentar Dr. Roman Schiessler Teil 2 von 4