Über € 5 Millionen an Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Auflagen wurden gesetzeswidrig, wie der VfGH feststellte, von den Behörden verlangt und Betroffenen einbezahlt. Die Retourzahlung wird nun mit der Argumentation verweigert, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. Die Rechtsanwälte für Grundrechte (Anwälte für Aufklärung) helfen Ihnen gerne dabei, ihr Geld wieder zu bekommen. HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK! Hier mehr Infos: https://youtu.be/0O9YHsWmXJA (Plattform Respekt informiert)
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